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Tariftreue

Meldefrist verschoben:
Im Jahr 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, den Landesverbänden der Pflegekassen die Angaben nach § 72 Absatz 3d Satz 1 oder Satz 2 SGB XI spätestens bis zum 28. Februar 2022 mitzuteilen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit werden diese Meldungen auch nach dem 28. Februar 2022 bis zum 30. April 2022 möglich sein
Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus:
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