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AVG zur Berliner Bundesratsinitiative zu Leiharbeitskräften in der Pflege

Zum heutigen Beschluss des Berliner Senats, eine Entschließung in den Bundesrat zum Thema „Die Situation in allen Bereichen der Pflege spürbar verbessern – Kein Ersatz von festangestellten Pflegekräften durch Leiharbeitskräfte“ einzubringen, betont Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Berliner AnbieterVerbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG):


„Die Gründe, die zur Einführung der Zeitarbeit in Deutschland geführt haben, liegen heute in der Pflege nicht mehr vor. Die Zeitarbeit in der Pflege gefährdet die Patientensicherheit und die Pflegequalität. Die geforderte Bezugspflege ist mit ihr nicht zu gewährleisten. Auch führt sie anstatt zu einer Entlastung zu einer Belastung der festangestellten Pflegefachpersonen.
 
Die Pflege kann sich den Wildwuchs der Zeitarbeit nicht leisten. Dabei geht es nicht um die Abschaffung der Zeitarbeit in Deutschland, sondern um die Nachjustierung der Zeitarbeit in der besonderen Situation der Pflege. An dieser Stelle muss Zeitarbeit neu geregelt werden. Sie hat Dimensionen erreicht, die dringend einer Lösung bedürfen und keinerlei Abwarten mehr dulden. Eine Renditemaximierung der Zeitarbeitsfirmen durch das Ausnutzen von Personalknappheit in der Pflege darf es nicht geben.
 
Diesen Konflikt hat der Berliner Senat erkannt und fordert in seinem Beschluss für eine Bundesratsentschließung, die aufgetretenen Fehlentwicklungen zu beenden. Konkret heißt das: Der Einsatz von Zeitarbeit muss begrenzt werden. Zugleich muss die Festanstellung in der Pflege wieder attraktiver werden. Besser werden muss die Bezahlung in der Pflege. Hier weist der Berliner Senat zu Recht auf die Mitwirkungspflicht aller Akteure der Selbstverwaltung hin.
 
Denn die Pflegeeinrichtungen können nicht von sich aus ihre Preise erhöhen, um daraus höhere Löhne zu bezahlen. In der Pflicht stehen an dieser Stelle die Kostenträger der Pflege- und Krankenkassen sowie die der Sozialhilfeträger. Diese müssen endlich ihrer Verpflichtung, für bessere Löhne zu sorgen, nachkommen.
 
Wenn Work-Life Balance nur über Zeitarbeit umzusetzen ist, dann haben wir ein großes gesellschaftliches Problem. Hier gilt es umgehend gegenzusteuern. Der AVG hat hierzu bereits konkrete Vorschläge erarbeitet.“
 
Weitere Informationen:
AVG Positionspapier "Leasing in der Pflege: Fluch oder Segen?!"
AVG 6 Punkte-Sofortprogramm für mehr Beschäftigte in der ambulanten Pflege und ein gerechteres Pflegesystem
 
Ansprechpartner:
Thomas Meißner
Vorstandsmitglied des AVG
 
AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG)
Berufsstandsvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege
 
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin
Telefon: (0 30) 49 90 53 80
Telefax: (0 30) 49 90 53 88
 
E-Mail: presse(at)avg.berlin
Internet: www.avg.berlin

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