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PRESSE-INFORMATION AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG):

Thomas Meißner: „Grundpfeiler der Pflegeversicherung wird auf den Kopf gestellt. Häusliche Pflege braucht Lösungen“

Bessere Löhne sind sofort möglich, wenn die Kassen und Sozialhilfeträger dies wollen

 

Berlin, den 08. Oktober 2020

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eine Pflegereform angekündigt: Die Löhne für Pflegekräfte sollen erhöht, Leistungen für die Pflege zu Hause verbessert und die Pflegekosten für Heimbewohner gedeckelt werden.

Zu den Themen Deckelung der finanziellen Eigenanteile und Entlohnung in der Pflege äußert sich Thomas Meißner, Vorstandsmitglied AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG):

Deckelung der finanziellen Eigenanteile

„Wenn die Deckelung der finanziellen Eigenanteile in der stationären Pflege eingeführt wird, dann wird damit ein enormer Anreiz für die Leistungsinanspruchnahme der Heimpflege gesetzt. Damit wird der Grundpfeiler der Pflegeversicherung, 'ambulant vor stationär', auf den Kopf gestellt. Daher benötigt die ambulante Pflege eine adäquate Lösung, die darin liegen könnte, die ambulanten Pflegesachleistungen so attraktiv zu machen, dass mit diesen der tatsächliche Bedarf an Leistungen gedeckt werden kann. Denn viele Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege rufen aktuell nur die Leistungen ab, die sie sich finanziell leisten können, und nicht die Leistungen, die sie tatsächlich benötigen. So entsteht der falsche Eindruck, dass die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung ausreichend sind.

Die Steigerung der Sachleistungen der Pflegeversicherung muss dabei sowohl die Refinanzierung der notwendigen besseren Entlohnung in der Pflege ausgleichen wie auch mehr pflegerische Leistungen ermöglichen. Das macht die ambulante Pflege wesentlich teurer. Auch muss die Deckelung der finanziellen Eigenanteile neben der Pflege im Heim die Versorgungsform der Wohngemeinschaften umfassen. Andernfalls sind diese in ihrer Existenz bedroht.“

Entlohnung in der Pflege

„Die Beschäftigten in der Pflege müssen besser entlohnt werden. Dies, wie geplant, allein an einen zu zahlenden Tarif und einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu koppeln, greift aber zu kurz.

Vergessen wird, dass bereits heute eine wesentlich bessere Bezahlung in der ambulanten Pflege möglich wäre, wenn die Kassen und Sozialhilfeträger in Berlin bereit wären, Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonntags- und Wochenendarbeit mit den Pflegediensten zu vereinbaren und diese gesondert in den Preisen auszuweisen. Damit würde erstmals deutlich werden, dass die Erbringung von Pflegeleistungen zu unterschiedlichen Zeiten richtigerweise unterschiedlich kosten muss. Das, was in anderen Branchen der Normalfall ist, wird den Einrichtungen der ambulanten Pflege jedoch bislang verweigert.

So sinnvoll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag auch sein mag, wir brauchen nicht den Weg durch die Hintertür, wenn wir auch den Vordereingang benutzen können. Und der bedeutet, die Kostenträger der Kassen und Sozialhilfeträger dazu gesetzlich zu verpflichten, die Refinanzierung der Zuschläge zu ungünstigen Zeiten zusätzlich zu den Entgelten der ambulanten Pflege zu vereinbaren.

Die Einrichtungen geben diese Zuschläge eins zu eins an die Beschäftigten weiter. Das sichert eine höhere Entlohnung in der Pflege. Die Forderung nach einer tariflichen Bezahlung allein kann dies nicht leisten. Sie umfasst nicht alle Komponenten der Refinanzierung für die Einrichtungen.“

Ansprechpartner:

Thomas Meißner
Vorstandsmitglied des AVG

AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e. V. (AVG)
Berufsstandsvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin

Telefon: (0 30) 49 90 53 80
Telefax: (0 30) 49 90 53 88

E-Mail: presse(at)avg.berlin

Pressemitteilung als PDF zum Download.


 

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