Gehe gleich zum Hauptinhalt

Pressemitteilung des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege

Ambulante Pflegedienste stärken, um die häusliche Pflege zu sichern

November 2019

Viele Pflegebedürftige finden heute nur nach langer Suche einen Pflegedienst, der sie dabei unterstützt, selbstbestimmt zu Hause zu leben. Nach einer aktuellen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege müssen 80 Prozent der Pflegedienste regelmäßig Pflegebedürftige ablehnen – weil sie nicht genug Pflegekräfte haben.

Ein Grund hierfür sind zu geringe Löhne in der ambulanten Pflege. Dabei wären viele Pflegedienste durchaus bereit, ihre Mitarbeiter besser zu bezahlen. Sie scheitern aber häufig an der mangelnden Refinanzierung durch Kranken- und Pflegekassen. Grund dafür ist die bestehende gesetzliche Vergütungssystematik, die Pflegedienste überfordert und sich als nicht praktikabel erwiesen hat. In der Praxis nehmen Pflegedienste eine niedrige Vergütung der Kostenträger deshalb notgedrungen hin. Der Einkommensabstand der ambulanten Pflege zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege hat sich so immer weiter vergrößert. Ambulante Betreiber können mit den dort gezahlten Gehältern und Prämien nicht mehr mithalten und finden kein Personal.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus:

„Jeder weiß heutzutage, dass man Pflegekräfte anständig bezahlen muss, um sie zu halten oder neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das geht aber nur, wenn Pflegedienste angemessene Preise für Pflegeleistungen bezahlt bekommen. Deshalb muss die Refinanzierung durch Kranken- und Pflegekassen stimmen. Bisher sitzen die Kassen in den Preisverhandlungen am längeren Hebel und Pflegedienste werden systematisch benachteiligt. Wir brauchen unbedingt echte Preisverhandlungen auf Augenhöhe. Ein kleiner Pflegedienst kann nicht mit dutzenden Krankenkassen verhandeln. Das bestehende Refinanzierungssystem hindert Pflegedienste häufig daran faire Löhne zu zahlen. Ohne eine bessere Vergütung für Pflegedienste ist deren Existenz und damit die Sicherstellung der ambulanten Pflege ernsthaft gefährdet.“

Der Pflegebevollmächtigte schlägt auf der Grundlage eines externen Gutachtens vor, die Preisverhandlungen zwischen Pflegediensten und Kassen erheblich zu vereinfachen. Pflegedienste sollten nur einmal in einem einheitlichen Verfahren mit Kranken- und Pflegekassen zusammen ihre Vergütung aushandeln müssen. Im Streitfall sollte es nur ein einziges, einheitliches Schiedsstellenverfahren geben. Wettbewerb der Krankenkassen zulasten der Löhne muss ausgeschlossen werden.

Positionspapier Refianzierung und Nachweis Tariflöhne Pflege als PDF zum Download

Rechtsgutachten Refinanzierung ambulanter Löhne als PDF zum Download

Pressemitteilung ambulante Löhne als PDF zum Download

weitere Informationen unter: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/

 

© 2024 AVG e.V. | Webdesign by Headshot.Berlin