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Deutscher Pflegerat: ePflegebericht überzeugt in der Anwendung

Besserer Informationsfluss im Pflege- und Gesundheitsbereich über die Sektorengrenzen hinweg ist somit möglich

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
 
Berlin (14. Mai 2020, Nr. 17/2020)
 
„Krankenhäuser, ambulante oder stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und Pflegdienste können künftig erstmalig den gleichen Pflegebericht nutzen. Über die Sektorengrenzen könnte damit der Informationsfluss nahtlos wesentlich verbessert werden. Nicht zuletzt in einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie hat der ePflegebericht seinen Nutzen bewiesen“, weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin.
 
„Gezeigt hat sich, dass die mit der Hilfe des ePflegeberichts übermittelten pflegerischen Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an Quantität und Relevanz übertrafen. Da der ePflegebericht zudem auf einer einheitlichen am Pflegeprozess orientierten Struktur aufbaut, ist die Erfassbarkeit der Daten unmittelbar gegeben. Er ist für alle in der professionellen Pflege Tätigen nutzbar. Das ist ein enormer Vorteil.
 
Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg die benötigten Informationen synchron, eventuell noch vor Eintreffen der pflegebedürftigen Person in der Zieleinrichtung zu übermitteln, verschafft ihm einen weiteren Vorteil gegenüber bisherigen papierbasierten Überleitungsbögen.
 
Von der für Deutschland maßgeblichen Standardisierungsorganisation HL7 sind inzwischen sowohl für seine Struktur als Clinical Document Architecture (CDA)-Dokument als auch für seine Schnittstelle im FHIR-Format Implementierungsleitfäden entwickelt und abgestimmt worden. Damit ist der Weg eröffnet für eine Nutzung innerhalb der im Gesundheitsbereich zu errichtenden Telematik-Infrastruktur.
 
Diese Nutzung bietet sich umso mehr an, als die Berufsgruppe der Pflegenden mittlerweile ausdrücklich als Teilnehmerin an der deutschen Telematik-Infrastruktur genannt wird.
 
Die Dringlichkeit der Nutzung des ePflegeberichts wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an COVID-19 erkrankte Personen in allen Phasen ihrer Erkrankung von Pflegenden betreut werden und dieser Berufsgruppe traditionell eine Rolle als Informationsdrehscheibe auch für andere Berufsgruppen zukommt.“
 
Hintergrund:
 

Entstanden ist der standardisierte ePflegebericht unter der Schirmherrschaft des Deutschen Pflegerats. Erarbeitet wurde er von der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück unter Leitung von Frau Prof. Dr. Ursula Hübner (u.huebner@hs-osnabrueck.de) sowie Frau Mareike Przysucha, MSc (epflegebericht@hs-osnabrueck.de), jeweils Hochschule Osnabrück. Informationen über den ePflegebericht sind abrufbar unter www.hs-osnabrueck.de/forschungsgruppe-informatik-im-gesundheitswesen/



 
Der ePflegebericht wurde einer Evaluation unterzogen und mit insgesamt 114 Überleitungsbögen aus deutschen Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten abgeglichen auf die Frage, ob die in den Überleitungsbögen dargestellten pflegerischen Inhalte im ePflegebericht abgebildet werden können, was bejaht werden konnte.
 
Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
 
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
 
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

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