Wir möchten an die vom LAGeSo gesetzte Frist (08.07.2019) erinnern, verbunden mit der Bitte, die Meldung (wenn noch nicht geschehen) nunmehr schnellstmöglich vorzunehmen. Andernfalls ist mit weiteren Schritten des LAGeSo (ggf. unter Anwendung von Zwangsgeldern) zu rechnen.
Für weitere Informationen loggen Sie sich bitte ein.
Sind Sie bereits eingeloggt, kommen Sie hier zu unserem aktuellen Rundschreiben.