PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. Juli 2026, Nr. 32/2026)
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Noch 8 Tage. Der Personalmangel wird zum Maßstab
Deutscher Pflegerat warnt: Nicht der Mangel darf bestimmen, wie viel Pflege Menschen erhalten.
Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) kritisiert, dass der wissenschaftlich ermittelte Personalbedarf in der vollstationären Langzeitpflege nicht verbindlich umgesetzt wird.
Wer den Personalmangel zum Maßstab macht, verabschiedet sich von bedarfsgerechter Pflege. Pflegebedürftige erhalten dann nur noch das, wofür Personal vorhanden ist – nicht das, was sie brauchen.
Der Personalmangel darf nicht zum Maßstab der Versorgung werden. Maßstab muss der Pflegebedarf sein.
Mit PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) liegt eine wissenschaftliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege vor. Diese muss bundesweit verbindlich als Mindeststandard umgesetzt werden. Unterschreitungen dürfen nicht zugelassen werden.
Gute Pflege braucht Personal, Qualifikation und klare Verantwortung
Langzeitpflege braucht ausreichend Personal, den richtigen Qualifikationsmix und klare Rollen. Pflegefachpersonen müssen ihre Vorbehaltsaufgaben wahrnehmen können – dafür benötigen sie Zeit, Personal und Entscheidungsräume.
Alle Qualifikationsniveaus müssen entsprechend eingesetzt werden: Pflegefachpersonen, Pflegefachassistenz sowie weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen. Voraussetzung dafür sind klare Kompetenzen, attraktive Berufsbedingungen, bundesweite Ausbildungsstrukturen und eine gesicherte Refinanzierung.
Kompetenzorientierung darf dabei kein Sparmodell sein. Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation darf nicht zur Absenkung der Fachlichkeit genutzt werden. Notwendige Personal- und Qualifizierungsbedarfe müssen vollständig finanziert werden.
Notwendig sind verbindliche Rahmenbedingungen: Personalbemessung nach Bedarf, eine bundeseinheitliche Umsetzungs- und Finanzierungsstrategie, gute Arbeitsbedingungen, der Ausbau hochschulischer Pflegebildung, wissenschaftliche Weiterentwicklung und die Beteiligung der Profession Pflege an zentralen Entscheidungen.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine langjährigen Forderungen:
- die verbindliche bundesweite Umsetzung der Personalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege als Mindeststandard,
- eine bundeseinheitliche Umsetzungs- und Finanzierungsstrategie für Personalbedarf, Qualifikationsmix sowie Pflege- und Qualitätsmanagement,
- klare Rollen- und Kompetenzprofile für alle Qualifikationsniveaus,
- den Ausbau der Pflegefachassistenz mit attraktiveren Berufsbedingungen und bundesweiten Ausbildungsstrukturen,
- die verbindliche Einbindung weitergebildeter und akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen mit gesicherter Refinanzierung,
- den Ausbau hochschulischer Pflegebildung sowie die tarifliche und strukturelle Anerkennung erweiterter pflegerischer Rollen,
- keine Nutzung kompetenz- und bewohnendenorientierter Arbeitsorganisation zur Absenkung der Fachlichkeit,
- die vollständige Finanzierung notwendiger Personal- und Qualifizierungsbedarfe,
- gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Beteiligung der Profession Pflege,
- die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes,
- eine klare politische Absage an Personalbemessung nach Kassenlage.
Die Politik muss entscheiden, ob sie den Mangel verwaltet oder Versorgung gestaltet. Der Pflegebedarf der Menschen muss Maßstab für Personal und Finanzierung sein. Nicht der Mangel.
Anlage: Countdown-Grafik Tag 8: „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Bisher erschienen:
Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
