PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (01. November 2026, Nr. 53/2026)
Pflegebegleitung braucht klare Verantwortung
Deutscher Pflegerat fordert Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz und legt zur ersten Lesung im Bundestag ein Positionspapier vor
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll ab 2029 eine längerfristige Pflegebegleitung einführen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt das Vorhaben, sieht aber entscheidende Lücken im Gesetzentwurf. Vor allem regelt der Entwurf die pflegefachliche Verantwortung nicht ausreichend. Ohne klare Regeln drohen Informationsverluste, doppelte Zuständigkeiten, mehr Bürokratie und Versorgungslücken.
„Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen brauchen verlässliche Unterstützung statt ständig wechselnder Ansprechpersonen. Wenn der Pflegebedarf festgestellt, Pflege geplant und der Pflegeprozess gesteuert wird, müssen dazu berechtigte Pflegefachpersonen die Verantwortung tragen. Das muss das Gesetz klar regeln“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Der DPR fordert, die Pflegebegleitung als durchgängigen Unterstützungsprozess zu gestalten. Die bestehende Pflegeberatung, Beratungsbesuche und häusliche Schulungen müssen dabei sinnvoll verbunden werden. Beratungsstellen und qualifizierte ambulante Anbieter sind einzubeziehen. Beratungsbesuche und individuelle häusliche Schulungen müssen qualifizierte Pflegefachpersonen in unabhängiger Beratungsrolle übernehmen.
Nachbessern muss der Gesetzgeber vor allem bei den Zuständigkeiten: Das PNOG muss festlegen, wie bestehende Pflegeplanungen in die Versorgungsplanung einbezogen werden und wie Informationsaustausch und Zusammenarbeit verbindlich sichergestellt werden. Eine durchgängige pflegefachliche Fallführung bei entsprechendem Bedarf muss geprüft werden. Die pflegefachliche Einschätzung der Versorgungssicherheit muss unabhängig und transparent erfolgen. Sie ist klar von der Leistungsentscheidung der Pflegekasse zu trennen.
Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen (Advanced Practice Nurses, APN), insbesondere Community Health Nurses (CHN), können dabei als feste Ansprechpersonen die Pflegebegleitung in der wohnortnahen Versorgung stärken.
„Gute Pflegebegleitung braucht klare Zuständigkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung. Der Bundestag muss dafür jetzt die nötigen Voraussetzungen schaffen“, betont Vogler.
Am 5. November berät der Bundestag das PNOG in erster Lesung. Dazu legt der DPR sein Positionspapier „Pflegebegleitung im PNOG – Pflegefachliche Verantwortung klar regeln“ vor.
Anlage:
DPR Positionspapier „Pflegebegleitung im PNOG – Pflegefachliche Verantwortung klar regeln“ – Lang- und Kurzfassung
Terminhinweis:
Einladung DEMO
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11.11.2026 • 14:00 Uhr • Start: Bundeskanzleramt
> Weitere Informationen zur DEMO am 11.11.2026
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
