PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (03. Juni 2026, Nr. 27/2026)
Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt
Deutscher Pflegerat warnt vor Abkehr von bedarfsgerechter Pflege
Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor einer Abkehr von bedarfsgerechter Pflege in der vollstationären Langzeitpflege. Anlass ist die Unterrichtung der Bundesregierung zum „Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege“.
Die Bundesregierung plant derzeit weder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung noch eine Erhöhung der Personalanhaltswerte. Der DPR hält dies für falsch: Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt Umsetzungsprobleme. Die Bundesregierung macht daraus eine politische Bremse für die Personalbemessung. Faktisch wirkt das wie ein Umsetzungsstopp. Damit droht der tatsächliche Pflegebedarf pflegebedürftiger Menschen hinter Arbeitsmarkt, Finanzierungsdruck und kurzfristiger Umsetzbarkeit zurückzutreten.
Mangel darf nicht zum Maßstab werden
„Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Wer den Mangel zum Maßstab macht, erklärt ihn zur Normalität. Der Staat darf seinen Versorgungsauftrag nicht an den Mangel anpassen“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt, dass die Umsetzung der Zielwerte in den Pflegesatzvereinbarungen uneinheitlich ist. Er misst jedoch nicht den Arbeitsmarkt und auch nicht die tatsächliche Besetzung der Stellen. Er zeigt vor allem die vereinbarte Personalausstattung. Dass Pflegefachpersonen und qualifizierte Assistenzkräfte vielerorts fehlen, steht außer Frage. Der Bericht belegt aber nicht, dass die Zielwerte gerade deshalb nicht erreicht werden. Ebenso können unterschiedliche Länderregelungen, Verhandlungslogiken, Kostendruck, Trägerstrategien oder andere Umsetzungsprobleme eine Rolle spielen.
Aus Umsetzungsproblemen wird eine politische Bremse
Auf dieser Grundlage leitet die Bundesregierung ab, dass weder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung eingeführt noch die Personalanhaltswerte weiter angehoben werden können. Das ist eine politische Zuspitzung, die der Bericht des GKV-Spitzenverbandes in dieser Absolutheit nicht hergibt.
Mit PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) wurde erstmals wissenschaftlich ermittelt, wie viele Pflegefachpersonen, Pflegeassistenz- und Hilfspersonal erforderlich sind, um pflegebedürftige Menschen fachgerecht und sicher zu versorgen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die historisch gewachsenen Personalschlüssel den tatsächlichen Bedarf vielerorts nicht abbilden. Ursprünglich wurde ein Mehrbedarf von rund 115.000 Vollzeitstellen ermittelt. Dieser Aufbau ist bis heute nicht bewältigt.
Die Weiterentwicklung des Verfahrens stellt diesen Grundbefund nicht infrage. Statt daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, erklärt die Bundesregierung die weitere Umsetzung für derzeit nicht möglich. Für den Deutschen Pflegerat ist dies eine folgenschwere Fehlentscheidung.
Wissenschaftlich ermittelter Bedarf bleibt gültig
„Ein wissenschaftlich ermittelter Versorgungsbedarf wird nicht falsch, weil seine Umsetzung politisch, finanziell oder arbeitsmarktpolitisch anspruchsvoll ist. Gerade dann muss Politik die Voraussetzungen schaffen, damit fachlich erforderliche Pflege möglich wird“, so Vogler.
Pflegefachpersonen tragen Verantwortung für den Pflegeprozess. Sie stellen fest, welche Pflege fachlich erforderlich ist. Wenn diese Pflege wegen fehlender Ressourcen nicht erbracht werden kann, geraten beruflich Pflegende in ein fachliches und ethisches Dilemma. Sie dürfen nicht für eine Versorgung verantwortlich gemacht werden, deren Voraussetzungen politisch nicht gesichert sind.
Sozialstaat braucht Orientierung
Wenn der Staat seinen Versorgungsauftrag an Mangel, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit anpasst, verliert der Sozialstaat in der Pflege seine Orientierung. Deutschland braucht ein klares Zielbild für die pflegerische Versorgung der Zukunft und eine Politik, die den Mut hat, dieses Ziel trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu verfolgen.
Organisation ersetzt kein Personal
Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte von verbindlicher Personalbemessung auf Effizienz, Digitalisierung und Organisationsentwicklung zu verschieben. Gute Organisation, digitale Unterstützung und bessere Abläufe sind wichtig. Sie können beruflich Pflegende entlasten. Sie ersetzen aber keine fachlich notwendige Personalausstattung. Auch unterstützende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verschwinden nicht aus dem Versorgungsalltag, wenn sie rechnerisch anders zugeordnet werden.
Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur bei PeBeM. Auch in den aktuellen Debatten zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Reform der Pflegeversicherung droht der tatsächliche Bedarf pflegebedürftiger Menschen hinter fiskalischen Erwägungen zurückzutreten.
Nicht der Bedarf pflegebedürftiger Menschen muss sich an Arbeitsmarkt und Finanzierung anpassen. Finanzierung, Ausbildung, Personalgewinnung und Versorgungsstrukturen müssen so gestaltet werden, dass der notwendige Bedarf gedeckt werden kann.
Personalbemessung weiterentwickeln statt ausbremsen
„Menschen benötigen nicht weniger Pflege, weil Stellen unbesetzt bleiben. Pflegebedürftige werden nicht selbstständiger, weil Sozialversicherungen unter Druck geraten. Und beruflich Pflegende können Versorgungslücken nicht dauerhaft durch Überlastung ausgleichen“, betont Vogler.
Der Deutsche Pflegerat fordert die Bundesregierung auf, an der wissenschaftlich fundierten Personalbemessung festzuhalten und sie konsequent weiterzuentwickeln. Grundlage muss der tatsächliche Bedarf pflegebedürftiger Menschen sein, nicht die nachträgliche Anpassung dieses Bedarfs an Mangel, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit.
Die Bundesregierung muss offenlegen, wie sie den wissenschaftlich ermittelten Personalbedarf in der vollstationären Langzeitpflege langfristig erreichen will. Gefragt ist ein verbindlicher Fahrplan, der Personalbemessung, Ausbildung, Personalgewinnung, Finanzierung und Versorgungsqualität zusammenführt. Der Maßstab darf nicht sein, was kurzfristig am einfachsten erscheint, sondern was pflegebedürftige Menschen für eine sichere und fachgerechte Versorgung brauchen.
Gerade in schwierigen Zeiten dürfen fachlich begründete Zielbilder nicht aufgegeben werden. Natürlich braucht es realistische Übergangslösungen, Priorisierungen und einen ehrlichen Umgang mit bestehenden Defizitstrukturen, solange das Ziel noch nicht erreicht ist. Aber Übergänge dürfen nicht zum Ersatz für das Ziel werden. Wer Personalbemessung aussetzt, ohne einen belastbaren Weg zur Umsetzung vorzulegen, nimmt Orientierung aus dem System – und riskiert, dass Mangelverwaltung dauerhaft zur Versorgungslogik wird.
„Ein Sozialstaat beweist sich nicht in Zeiten des Überflusses. Er beweist sich dort, wo Ressourcen knapp werden. Gerade dann darf er seine Maßstäbe nicht aufgeben“, so Vogler.
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Organisationen und Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
