Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 03.11.2026

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Berlin (03. November 2026, Nr. 54/2026)

 

Pflegeneuordnungsgesetz gefährdet die Pflegeversorgung

Deutscher Pflegerat warnt vor Versorgungslücken, gefährdeten Pflegeeinrichtungen und zusätzlichen Belastungen für An- und Zugehörige – Kompetenzen der Profession Pflege endlich nutzen

 

Nach Einschätzung des Deutschen Pflegerats (DPR) gefährdet das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Versorgung pflegebedürftiger Menschen aller Altersgruppen. Der Bundestag berät den Gesetzentwurf am 5. November 2026 in erster Lesung. Der Entwurf sieht Leistungseinschränkungen vor und gefährdet bestehende Pflegeangebote. Einrichtungen fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz. Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen müssen mit weniger Unterstützung rechnen. Gleichzeitig lässt die Reform wichtige Kompetenzen der Profession Pflege ungenutzt. Der DPR fordert grundlegende Änderungen.

 

„Die Politik will die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, riskiert damit aber neue Versorgungslücken. Wenn Einrichtungen Angebote einstellen und Familien noch mehr Pflege übernehmen müssen, verschärft das die Probleme. Wer Leistungen kürzt, verringert nicht den Pflegebedarf. Stattdessen verlagert er die Folgen auf die Menschen und andere soziale Sicherungssysteme“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

 

Der DPR fordert, die geplanten höheren Hürden bei den Pflegegraden zu streichen und bestehende Entlastungsleistungen zu erhalten. Die Neuordnung der Verhinderungspflege und das neue Sozialraumbudget dürfen bewährte Angebote nicht verdrängen.

 

Ambulante Pflegedienste haben diese Angebote auf Grundlage der bisherigen gesetzlichen Regelungen aufgebaut. Fallen diese Leistungen weg, drohen Personalabbau und Versorgungslücken. Pflegebedürftige verlieren dadurch Unterstützung, An- und Zugehörige müssen mehr übernehmen. Der Gesetzgeber muss bestehende Angebote erhalten. Ändert er die gesetzlichen Grundlagen, brauchen alle Beteiligten ausreichend lange Übergangsfristen, um sich umzustellen. Auch die Tagespflege braucht eine verlässliche Finanzierung.

 

Der Gesetzgeber muss die wirtschaftliche Grundlage der Einrichtungen sichern, die Tariftreue schützen und steigende Pflegepersonalkosten vollständig refinanzieren.

 

Der DPR begrüßt die geplante Pflegebegleitung und den stärkeren Fokus auf Prävention und Rehabilitation. Den Erfolg von Pflege und Gesundheitsversorgung müssen wir daran messen, was sie für die Gesundheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität der Menschen bewirken – nicht allein an der Zahl der erbrachten Leistungen.

 

Die Kompetenzen der Pflegefachpersonen sind ein Schlüssel für die gesamte Reform. Sie müssen diese eigenverantwortlich in die Versorgung einbringen können.

 

Pflegebegleitung kann die häusliche Versorgung stärken. Dafür muss das Gesetz klare Qualifikationsanforderungen festlegen. Pflegefachliche Entscheidungen gehören in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen. Auch die Kompetenzen von Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses muss der Gesetzgeber bei Prävention, Beratung und Koordination der Versorgung verbindlich einbinden und gesetzlich absichern.

 

„Unser Gesundheitssystem nutzt die Kompetenzen der Pflegefachpersonen bislang nicht ausreichend. Das muss sich ändern. Wir brauchen klare Befugnisse, ausreichend qualifiziertes Pflegefachpersonal und echte Mitentscheidungsrechte. Die Politik muss die Profession Pflege endlich an der Gestaltung des Gesundheitssystems beteiligen“, betont Vogler.

 

Der DPR fordert eine verbindliche und unabhängige Prüfung der Versorgungsfolgen, bevor der Gesetzgeber Leistungen kürzt oder neu regelt und die Finanzierung ändert. Diese Prüfung muss zeigen, wie sich die Reform auf pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen, beruflich Pflegende und Einrichtungen auswirkt: Welche Leistungen könnten wegfallen, welche Angebote wären gefährdet und wo drohen Versorgungslücken?

 

Das PNOG und die Pflegestrukturreform müssen ineinandergreifen. Die Politik muss Versorgung und Finanzierung gemeinsam reformieren. Sie darf Kosten und Aufgaben nicht auf Pflegebedürftige, An- und Zugehörige oder Einrichtungen verlagern. Entscheidend muss der Pflegebedarf der Menschen sein, nicht die Kassenlage der Pflegeversicherung.

 

Der Deutsche Pflegerat erläutert seine Forderungen in folgenden aktuellen Papieren:

 

Terminhinweis:

Einladung DEMO

PFLEGE KÜRZEN? • DAS TRIFFT DICH! • DAS TRIFFT UNS ALLE! • NICHT MIT UNS!

11.11.2026 • 14:00 Uhr • Start: Bundeskanzleramt

 

Download Pressemitteilung

 

Ansprechpartner:innen:

Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

 

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

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