PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (06. August 2025, Nr. 32/2025)
Kabinettsbeschlüsse: Zwei Gesetze stärken die Pflege
Deutscher Pflegerat fordert entschlossene Umsetzung
Das Bundeskabinett hat heute mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zwei wichtige Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Pflege beschlossen. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflegeprofession.
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung. Pflegefachpersonen sollen ihre Kompetenzen künftig eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Das stärkt die Gesundheitsversorgung, optimiert die Ressourcennutzung und macht den Pflegeberuf zugleich attraktiver“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR).
Der Gesetzentwurf erlaubt Pflegefachpersonen, heilkundliche Aufgaben zu übernehmen. Das ist notwendig und richtig. Es bedeutet einen wesentlichen Schritt hin zu mehr pflegerischer Verantwortung und eigenständiger Mitgestaltung der Pflege.
„In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“, so Vogler weiter. Entscheidend wird dabei auch die Umsetzung über Verträge nach § 73d SGB V und die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Muster Scope of Practice sein.
Die im Gesetzentwurf angelegte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene muss verbindlich, strukturiert und mit echten Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet sein. Für eine verlässliche Interessenvertretung braucht es zudem eine dauerhaft finanzierte, hauptamtlich strukturierte Organisation auf Bundesebene, fordert Vogler.
Auch den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung bewertet der Deutsche Pflegerat positiv. Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führte bislang zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität. „Das hatte unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Attraktivität des Berufs“, so Vogler.
Mit dem neuen Gesetz wird erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage mit klaren Standards, einem verbindlichen Berufsbild und verbesserter Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung geschaffen. Das stärkt die Ausbildungspraxis, erleichtert den Einstieg in den Pflegeberuf und verbessert die Anschlussfähigkeit.
Beide Gesetze leisten einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung im Parlament und dann in der Ausbildung, im Berufsalltag und in der Finanzierung an.
Ansprechpartner:in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).