Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 06.11.2025

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Berlin (06. November 2025, Nr. 44/2025)

 

Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet: Wichtiger Schritt – jetzt zählt die Umsetzung

Deutscher Pflegerat fordert klare Zuständigkeiten und Verbindlichkeit

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die heutige (06.11.2025) Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag als entscheidenden Fortschritt für die Profession Pflege und die Gesundheitsversorgung.

„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.

Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen.

Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“

Das Gesetz ermöglicht Pflegefachpersonen, in klar definierten Bereichen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten im Rahmen ihrer Qualifikation zu übernehmen. Dazu gehören die Behandlung von chronischen Wunden, Diabetes oder Demenz sowie Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein Muster-Scope of Practice beschreibt künftig die konkreten Aufgaben und dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte. So wird die pflegerische Expertise dort eingesetzt, wo sie die Versorgung der Menschen am besten unterstützt.

„Handlungsspielräume wirken, wenn sie rechtssicher, abrechenbar und mit klaren Qualitätsstandards unterlegt sind. Geben Sie uns Pflichten, aber auch die Mittel, Mandate und Transparenz. Dann zeigen wir, was Pflege kann.“

Der DPR fordert, die in § 73d SGB V vorgesehenen Verträge zügig zu schließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungs- und im nächsten Schritt auch Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Unterstützend braucht es eine verlässliche digitale Infrastruktur, die pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abbildet und die Zusammenarbeit im Team stärkt. Damit die neuen Befugnisse tragen, darf die Ausgestaltung nicht allein in der Hand von Kassen- und Prüfinstitutionen liegen: Der DPR, die Pflegekammern und die Wissenschaft müssen gleichberechtigt in Gremien und Richtlinienprozesse eingebunden werden – mit echten Mitentscheidungsrechten.

„Die Richtung stimmt“, so Vogler, „doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“

 

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Ansprechpartner:innen:

Christine Vogler

Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

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