PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. Oktober 2025, Nr. 40/2025)
Anhörung im Gesundheitsausschuss
Deutscher Pflegerat begrüßt Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung als wichtigen ersten Schritt
Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege als einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der pflegerischen Fachkompetenz und Eigenverantwortung. Der Entwurf verankert die Pflegeprozessverantwortung erstmals ausdrücklich im Leistungsrecht. Dennoch bleibt er in zentralen Punkten hinter seinen Ansprüchen zurück.
„Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pflegefachpersonen über eigenständige Kompetenzen verfügen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. „Das ist überfällig und ein klares Signal. Doch an entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert und verfehlt so den eigentlichen Anspruch einer echten Befugniserweiterung.“
Der Gesetzentwurf bleibt noch zu stark in einer Gesundheitsversorgung behaftet, die seit über 100 Jahren von ärztlicher Dominanz und Logik geprägt ist und dadurch bedingt neue Versorgungsmodelle erschwert. Die pflegerische Versorgung darf nicht länger nur aus ärztlicher Perspektive betrachtet werden. Um die Chancen der Befugniserweiterung zu nutzen, braucht es Mut und den Willen, sich von alten Strukturen zu lösen. „Wir müssen verstehen, dass die Befugniserweiterung funktioniert und eine große Chance für eine moderne, interprofessionelle Versorgung bietet. Pflegefachpersonen müssen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig einbringen können und so die Versorgungsqualität gemeinsam mit allen Gesundheitsfachberufen sichern.“
Der DPR begrüßt die vorgesehene Pflegeprozessverantwortung, kritisiert jedoch, dass der neue § 15a SGB V zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert bleibt und keine eigenständige heilkundliche Ausübung durch Pflegefachpersonen vorsieht. Pflegefachliches Handeln darf nicht auf ärztlich abgeleitete Diagnosen reduziert werden. Pflege muss über ärztliche Maßnahmen hinaus gedacht und eigenständig im Versorgungsgeschehen abgebildet werden.
Professionelles Pflegehandeln folgt einer eigenen Fachlogik, orientiert sich an individuellen Zuständen und pflegerischen Phänomenen der Patient:innen und Pflegebedürftigen. Wenn diese Kompetenzen vollumfänglich berücksichtigt und rechtlich verankert werden, entsteht eine moderne, professionsübergreifende Versorgungsstruktur.
Auch für die Berufsbilder Advanced Practice Nursing (APN) und Community Health Nursing (CHN) fordert der DPR eine Weiterentwicklung hin zu pflegeautonomen Leistungen und klaren Handlungsfeldern in allen Versorgungssettings. Die geplante Erarbeitung eines Muster-Scope-of-Practice kann dabei nur ein erster Schritt sein. Sie muss pflegetheoretisch und pflegewissenschaftlich fundiert erfolgen.
„Die Richtung stimmt, aber der Weg ist noch lang“, betont Vogler. „Der Gesetzentwurf legt eine gute Basis. Doch er muss um verbindlichere Zuständigkeiten, pflegewissenschaftliche Expertise und eine klare Perspektive auf eine eigenständige Pflegekompetenz ergänzt werden.“
Download Stellungnahme des DPR zum Gesetzentwurf
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
