Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 09.10.2025

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

 

Berlin (09. Oktober 2025, Nr. 41/2025)

 

Deutscher Pflegerat zum Kabinettsbeschluss zur Krankenhausreform

Ohne Pflege in den Leistungsgruppen droht Qualitätsverlust im Krankenhaus

Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor einem Qualitätsverlust durch die Krankenhausreform. Nach dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollen die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht mehr als Qualitätskriterium in der Leistungsgruppensystematik gelten.

„Damit verliert die Pflege an Bedeutung in der Qualitätsbewertung von Krankenhausleistungen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Pflegepersonaluntergrenzen werden nicht abgeschafft, aber sie gelten künftig nur noch als begleitende Vorschrift, nicht mehr als Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen. Das schwächt ihre Wirkung erheblich.“

Bisher war klar: Nur wer bestimmte Qualitätsmindeststandards erfüllt, hat einen Anspruch auf Abrechnung von Entgelten. Dazu gehörte auch eine Mindestbesetzung mit Pflegefachpersonen. Damit wird den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen eine stärkere Verbindlichkeit zugemessen als den PpUG in ihrer heutigen Konzeption mit einem monetären Sanktionssystem. Es ist von enormer Bedeutung, dass in den Leistungsgruppen die pflegerische Personalbemessung verankert wird. Damit wird die Verbindlichkeit zur Einhaltung der PpUG und der PPR 2.0 zusätzlich zur weiterhin geltenden PpUG-Verordnung gestärkt.

„Dieser Bezug ´Pflegepersonal zur Leistungsgruppe´ fehlt im Kabinettsbeschluss. Damit können Krankenhäuser künftig theoretisch Entgelte abrechnen, obwohl zu wenig Pflegepersonal eingesetzt ist. Dies gefährdet die Patient:innensicherheit“, so Vogler.

Der Deutsche Pflegerat fordert, die Pflegepersonaluntergrenzen verbindlich in der Leistungsgruppensystematik zu belassen, bis sie durch weitere Qualitätsmerkmale wie die der PPR 2.0 ersetzt werden. „Die Profession Pflege ist die Basis jeder Krankenhausleistung. Wenn Qualität das Ziel der Reform ist, muss die berufliche Pflege im Zentrum des Systems stehen, wo Qualität definiert wird“, betont Vogler.

Das Positionspapier des Deutschen Pflegerats „Pflegepersonal auch in den Leistungsgruppen verbindlich sichern“ liegt der Anlage bei und ist hier abrufbar.

 

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Ansprechpartner:in:

Christine Vogler

Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

 

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

 

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

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