PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Juli 2025, Nr. 29/2025)
Deutscher Pflegerat begrüßt geplante bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
Jana Luntz: „Pflegefachassistenz muss begeistern, anschlussfähig sein und Einstieg in den Pflegeberuf ermöglichen“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, vorgelegt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Nach Jahren föderaler Uneinheitlichkeit erhalten beruflich Pflegende endlich die Perspektive auf ein bundeseinheitliches, generalistisches Berufsbild im Assistenzbereich.
„Dass der Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode nun zügig aufgegriffen und weitergeführt wird, ist ein gutes Signal. Wir brauchen verbindliche Strukturen, verlässliche Qualität und mehr Durchlässigkeit in der Pflegebildung“, sagt Jana Luntz, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führt zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität über die Landesgrenzen hinweg. Dies hat unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Berufsattraktivität.
Durchlässigkeit, Flexibilität und Qualitätssicherung entscheidend
Der DPR spricht sich für eine zweijährige, generalistische Ausbildung der Pflegefachassistenz auf DQR-Niveau 3 aus. Modelle mit verkürzten Ausbildungszeiten und reduzierten Kompetenzen auf DQR-Niveau 2 führen zu geringeren Einsatzmöglichkeiten und untergraben die pflegerische Versorgungsqualität.
„Eine kürzere Ausbildungszeit und reduzierte Kompetenzen würden dem Anspruch an Qualität und Professionalität in der Pflege nicht gerecht und wären angesichts steigender Herausforderungen in der Versorgung risikobehaftet“, warnt Luntz.
„Die Pflegefachassistenz muss Perspektive bieten. Wer dort beginnt, soll die Chance haben, weiterzukommen, fachlich, strukturell und finanziell“, so Luntz weiter. „Das erhöht nicht nur die Attraktivität des Berufs, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit in einem hochdynamischen System.“
Pflegefachassistenz als Brücke in die Pflegebildung
Die Pflegefachassistenz muss Teil einer modernen, durchlässigen Bildungsarchitektur sein. Mit Blick auf das DPR-Projekt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) weist der Pflegerat darauf hin, Pflegebildung konsequent anschlussfähig und entwicklungsoffen zu gestalten.
Der Deutsche Pflegerat fordert:
- Eine bundeseinheitliche, zweijährige Ausbildung auf DQR-Niveau 3 mit klarer Anschlussfähigkeit zur Pflegefachausbildung.
- Ausbildungsformate, die individuelle Bildungsbiografien berücksichtigen und Übergänge, etwa für Quer- und Wiedereinsteiger:innen, erleichtern.
- Eine klare Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachpersonen, auch bei ärztlich angeordneten Maßnahmen, zur Sicherung der Patient:innensicherheit und Rollenklarheit.
- Die strukturelle Ermöglichung von Ausbildungseinsätzen im Bereich der Rehabilitation zur Erweiterung der praktischen Lern- und Einsatzfelder.
- Einheitliche und verbindliche Standards für die Qualität der Ausbildungseinrichtungen, von der digitalen Infrastruktur über pädagogische sowie psychosoziale Unterstützung bis hin zu ausreichendem qualifizierten Lehrpersonal auf Master-Niveau bei kurzen Übergangsfristen.
- Eine bundesweit einheitliche Ausgestaltung des Kompetenzfeststellungsverfahrens, um neue Flickenteppiche zu vermeiden.
- Eine verbindliche B2-Sprachprüfung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
- Eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise.
„Die erstmalig bundesweit einheitliche neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz hat das Potenzial, Menschen für den sinnstiftenden Pflegeberuf zu gewinnen: begeisternd, praxisnah, anschlussfähig und fördernd“, betont Jana Luntz. „Sie soll nicht nur unterstützen, sondern berufliches Wachstum ermöglichen. Sie kann ein Impulsgeber für individuelle Entwicklungen und ein verlässlicher Einstieg in die Pflegekarriere sein.“
Die vollständige Stellungnahme des DPR zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Informationen zum BAPID-Projekt des DPR
Ansprechpartner:in:
Jana Luntz
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).