Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 11.06.2026

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

 

Berlin (11. Juni 2026, Nr. 28/2026)

Sparen an der Pflege gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten

 

Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor den Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und im Bundesrat am 12. Juni 2026 warnt der Deutsche Pflegerat davor, notwendige Finanzstabilität mit pauschalem Spardruck zulasten der Pflege zu verwechseln.

„Die gesetzliche Krankenversicherung braucht eine verlässliche Finanzierung, aber nicht zulasten der pflegerischen Versorgung“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Professionelle Pflege ist kein Sparreservoir. Sie ist notwendig, dass Krankenhäuser, ambulante Versorgung und sektorenübergreifende Strukturen funktionieren.“

Der Deutsche Pflegerat kritisiert besonders die geplante Begrenzung des Pflegebudgets. Die Vergangenheit hat gezeigt: Wenn Pflege Teil pauschaler Sparmaßnahmen der Krankenhäuser ist, wird professionelle Pflege abgebaut. Eine Rückkehr zur DRG-Logik oder eine vom Pflegebedarf entkoppelte Deckelung gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, die Personalentwicklung und die Versorgungssicherheit.

„Das Pflegebudget muss erhalten bleiben und gezielt weiterentwickelt werden“, fordert Vogler. „Fehlanreize müssen beseitigt, pflegefremde Tätigkeiten klar abgegrenzt und Verfahren vereinfacht werden. Maßstab dürfen aber nicht allein Kassenlage und Grundlohnrate sein. Maßstab müssen der Pflegebedarf, die Tarifrealität, die Personalbemessung und die Versorgungsqualität sein.“

Der Deutsche Pflegerat fordert, die professionelle Pflege nicht erneut zum variablen Kostenblock zu machen. Wer Pflege jetzt unter pauschalen Kostendruck setzt, gefährdet Versorgung statt sie zu sichern.

„Sparen an der Pflege ist kein Beitrag zur Stabilisierung“, betont Vogler. „Es ist ein Risiko für die Patientinnen und Patienten.“

 

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Ansprechpartner:innen:

Christine Vogler

Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Organisationen und Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

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