PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (22. September 2026, Nr. 49/2026)
Aufgaben der Pflege sind kein neues Geschäftsfeld
Deutscher Pflegerat fordert Kompetenznutzung und -erweiterung der Profession Pflege
Der Deutsche Pflegerat (DPR) lehnt die Forderungen der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin ab, pflegerische Aufgaben zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zu erklären. Hessen möchte „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren. Berlin fordert einen „pharmazeutischen Hausbesuch“, der die pflegerische Versorgungssituation im Haushalt prüfen und koordinieren soll.
„Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung. Dessen Kompetenzen müssen vollständig genutzt und vergütet werden, statt sie als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen.“
Beide Anträge verbinden die angestrebte Aufgabenerweiterung ausdrücklich mit Vergütung. „Die Pflegeversicherung ist kein Instrument zur Markterweiterung“, so Vogler. „Sie muss Leistungen dort finanzieren, wo die erforderliche Kompetenz liegt und der größte Nutzen für Patient:innen und Pflegebedürftige entsteht. Vergütung muss Kompetenz und Versorgungsnutzen folgen.
Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung seiner Qualität sind gesetzlich den Pflegefachpersonen vorbehalten. Im Rahmen ihrer Kompetenzen sind sie zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung befugt. Beratung, Anleitung, Prävention, Rehabilitation und Versorgungskoordination gehören ebenfalls zu ihrer Qualifikation. Leistungsrecht und eine fehlende Vergütung verhindern jedoch, dass Pflegefachpersonen diese Verantwortung vollständig wahrnehmen können.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) muss dies ändern. Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement müssen eindeutig als Leistungen der Profession Pflege verankert werden. Pflegefachpersonen müssen diese Leistungen eigenverantwortlich erbringen und abrechnen können. Zudem muss das PNOG ihre Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung gezielt erweitern.
Dieser Maßstab gilt für alle Gesundheitsfachberufe: Apotheker:innen bringen ihre Kompetenz in Arzneimittelversorgung und Medikationssicherheit ein, Ärzt:innen in medizinischer Diagnostik, Pflegefachpersonen in pflegerischer Diagnostik, der Erhebung des Pflegebedarfs, der Steuerung des Pflegeprozesses sowie der kontinuierlichen Pflege und Begleitung. Wo Kompetenzen ineinandergreifen, braucht es Zusammenarbeit auf Augenhöhe – keine hierarchische Zuarbeit.
„Wir brauchen kein Rennen um Aufgaben und Vergütungstöpfe“, betont Vogler. „Wir brauchen eine Kompetenzwende: Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen. Das verhindert Doppelstrukturen, reduziert Versorgungsbrüche und schafft Versorgungssicherheit.“
Weitere Informationen:
Kampagne des Deutschen Pflegerats
25 Verbände und Organisationen. Eine Stimme. Ein Ziel: eine sichere Versorgung
#DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Ansprechpartner:innen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
