Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 22.10.2026

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Berlin (22. Oktober 2026, Nr. 52/2026)

 

BAPID IV veröffentlicht

Deutscher Pflegerat schafft Orientierung für Spezialisierungen in der Pflege

Vier Forschungsprojekte abgeschlossen – umfassende Architektur für Qualifikationen, Kompetenzen und berufliche Entwicklungen in der Pflege vorgelegt

Welche Kompetenzen vermittelt eine pflegerische Weiterbildung? Wie lassen sich unterschiedliche Spezialisierungen vergleichen und erworbene Qualifikationen anerkennen? Der Deutsche Pflegerat (DPR) legt mit BAPID IV ein wissenschaftlich entwickeltes Strukturmodell vor, das hierfür gemeinsame Kriterien bietet. Zugleich schließt er damit die vierteilige Projektserie „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ (BAPID) ab.

„Mit BAPID IV führen wir die Ergebnisse der vier Teilprojekte zu einer zusammenhängenden Bildungsarchitektur zusammen. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage, um berufliche Entwicklungen in der Pflege transparent, durchlässig und zukunftsfähig zu gestalten“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Weiterbildungen vergleichbar machen

Ob Demenzpflege, Palliative Care oder Wundversorgung: Die Pflege bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Spezialisierung. Doch die Weiterbildungen unterscheiden sich teils erheblich. Das betrifft die vermittelten Kompetenzen, die Praxisanteile, die Prüfungen und die Abschlüsse. Selbst ähnliche Weiterbildungsbezeichnungen stehen nicht immer für vergleichbare Qualifikationen.

BAPID IV macht diese Unterschiede sichtbar. Das Modell unterscheidet zwischen dem formalen Qualifikationsniveau und dem Grad der fachlichen Spezialisierung. Es bewertet dabei nicht allein die Dauer einer Weiterbildung, sondern auch die Breite und Tiefe der Kompetenzen, die Anforderungen an das praktische Lernen und die Qualität der Nachweise.

Dafür beschreibt das Modell fünf Spezialisierungsgrade von S0 bis S4. Sie reichen von einer noch nicht formalisierten Spezialisierung bis zu einem hochgradig vertieften fachlichen Profil.

Spezialisierungen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus

Das Strukturmodell umfasst verschiedene Qualifikationsniveaus: von der Pflegefachassistenz über beruflich qualifizierte Pflegefachpersonen bis zu Pflegefachpersonen mit Bachelor- oder Masterabschluss.

Dabei gilt: Ein höherer Bildungsabschluss bedeutet nicht automatisch eine stärkere fachliche Spezialisierung. Umgekehrt führt eine vertiefte Spezialisierung nicht automatisch zu einem höheren formalen Qualifikationsniveau oder zusätzlichen rechtlichen Befugnissen.

Sechs gemeinsame Strukturbausteine helfen, Bildungsangebote nachvollziehbar zu beschreiben. Sie berücksichtigen unter anderem fachliche Grundlagen, Einsatzbereiche, berufliche Verantwortung, Praxislernen und Kompetenznachweise. Der sechste Baustein beschreibt das jeweilige fachliche Spezialgebiet.

„Ziel war es, die bestehenden Spezialisierungen, ihre unterschiedlichen Kompetenzprofile, Praxisanteile und Nachweise systematisch vergleichbar zu machen – jedoch nicht, sie zu vereinheitlichen. Aufgezeigt wird eine tragfähigere Grundlage für Anrechnung, Anerkennung und die Weiterentwicklung von Bildungsangeboten“, erläutert Katharina Genz, die BAPID IV wissenschaftlich erarbeitet hat.

Wissenschaftlich entwickelt und fachlich geprüft

Für BAPID IV wurden 76 Dokumente systematisch ausgewertet. In einem anschließenden Review-Verfahren gingen 14 fachliche Rückmeldungen in die Weiterentwicklung des Modells ein.

Die wissenschaftliche Projektleitung lag bei Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Katharina Genz verantwortete die wissenschaftliche Ausarbeitung.

Das Modell bietet Bildungsanbietern, Berufsorganisationen und zuständigen Stellen einen gemeinsamen Orientierungsrahmen. Er kann helfen, Weiterbildungen zu gestalten, erworbene Kompetenzen anzuerkennen und die Qualität von Bildungsangeboten zu sichern.

Jetzt geht es um die Anwendung

Mit BAPID IV ist die vierteilige Projektserie abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, wie Bildungswege, berufliche Rollen, Kompetenzen und Spezialisierungen zusammenhängen.

Im nächsten Schritt soll das Modell in der Praxis nutzbar werden. Dazu gehören die Weiterentwicklung von Bildungsangeboten, die Anerkennung und Anrechnung erworbener Kompetenzen sowie abgestimmte Qualitätsstandards.

BAPID IV selbst schafft keine zusätzlichen berufsrechtlichen Befugnisse. Es bietet jedoch eine wissenschaftliche Grundlage, um die Pflegebildung fachlich und bildungspolitisch weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen:

Download BAPID IV: Strukturmodell Spezieller Pflegebildung

 

Die vier BAPID-Projekte im Überblick

BAPID I – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland (2024)

Das erste Projekt entwickelte eine Bildungsmatrix für die Pflege. Sie ordnet Qualifikationsniveaus und Bildungswege ein und zeigt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf.

BAPID II – Rollenprofile und Berufsbilder (2025, überarbeitet 2026)

Das zweite Projekt beschreibt berufliche Rollen und Verantwortungsbereiche auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus. Die 2026 veröffentlichte zweite Auflage präzisiert die Rollen anhand der professionellen Verantwortung.

BAPID III – Kompetenzprofile für die Profession Pflege (2026)

Das dritte Projekt beschreibt die Kompetenzen der unterschiedlichen pflegerischen Qualifikationsniveaus. Die Profile verdeutlichen, welche fachliche Verantwortung Pflegefachpersonen übernehmen können.

BAPID IV – Strukturmodell Spezieller Pflegebildung (2026)

Das vierte Projekt ergänzt die Bildungsarchitektur um die Systematik pflegerischer Spezialisierungen. Es schafft gemeinsame Kriterien, um unterschiedliche Bildungsangebote zu beschreiben, zu vergleichen und weiterzuentwickeln.

Die vier Teilprojekte wurden im Auftrag des Deutschen Pflegerats von der Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) wissenschaftlich bearbeitet.

Das Projekt wurde ermöglicht durch die Förderung des Deutschen Pflegerats seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Weitere Informationen und Veröffentlichungen zu BAPID

 

Vorankündigung:

Einladung DEMO

PFLEGE KÜRZEN? • DAS TRIFFT DICH! • DAS TRIFFT UNS ALLE! • NICHT MIT UNS!

11.11.2026 • 14:00 Uhr • Bundeskanzleramt

> Weitere Informationen zur DEMO am 11.11.2026

 

Download Pressemitteilung

 

Ansprechpartner:innen:

Christine Vogler

Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Verbänden und Organisationen die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

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