PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (26. September 2025, Nr. 37/2025)
Deutscher Pflegerat legt Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative vor
Pflegedaten müssen gleichwertig genutzt werden können – Bundesförderprogramm gefordert
Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat ein umfassendes Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative (PII) vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, pflegerische Daten gleichwertig im Gesundheitssystem nutzbar zu machen und eine evidenzbasierte, sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen.
„Die Pflege ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – dennoch fehlen valide, interoperable Daten, um Qualität, Versorgung und Politik wirksam zu steuern. Mit der Pflege-Informatik-Initiative schließen wir diese Lücke und schaffen die Basis dafür, dass pflegerische Daten sowohl für primäre Zwecke wie Versorgung und Steuerung als auch für sekundäre Zwecke wie Forschung, Public Health und Qualitätspolitik im Sinne der Logik pflegerischen Handelns nutzbar werden“, sagt Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege.
Kernforderungen der PII
- Kerndatensatz Pflege (KDP): Entwicklung eines international anschlussfähigen, standardisierten Datensatzes, der Routinedaten, Qualitätsindikatoren und Forschungsergebnisse strukturiert zusammenführt und die Eigenlogik pflegerischer Versorgung abbildet.
- Pflege-Datenintegrationszentren: Aufbau spezialisierter Strukturen zur Erhebung, Integration und Auswertung pflegerischer Daten – komplementär zur Medizininformatik-Initiative, mit eigenständigen pflegespezifischen Inhalten.
- Bundesförderprogramm „Pflege-Informatik 2030“: Mindestens 300 Mio. Euro für Infrastruktur sowie gezielten Ausbau von Studienplätzen, Professuren und Promotionsprogrammen, um Pflegeinformatik als Disziplin dauerhaft zu verankern.
- Pflege-Datengesetz: Rechtliche Grundlage analog § 64e SGB V für Datenzugang, Governance und die verpflichtende Dateneinspeisung durch Einrichtungen.
- Europäische Anbindung: Aktive Beteiligung an der Gestaltung des European Health Data Space (EHDS), um pflegerische Datenmodelle und Use-Cases europaweit zu verankern.
Hintergrund
Pflegerische Routinedaten sind in Deutschland schwer zugänglich, uneinheitlich dokumentiert und selten interoperabel verfügbar; dadurch fehlt eine belastbare Evidenzbasis für Praxis und Politik. Internationale Beispiele (u. a. Kanada, Niederlande, Finnland) zeigen, wie standardisierte Pflegedaten Forschung, Qualitätssicherung und Steuerung ermöglichen.
Die PII ergänzt die Medizininformatik-Initiative, schafft Sichtbarkeit für pflegerisches Handeln, ermöglicht Benchmarking und evidenzbasierte Qualitätssicherung und liefert eine belastbare Grundlage für politische Entscheidungen. Ein klarer Umsetzungsfahrplan über zehn Jahre – von der Konzeption über Pilotprojekte bis zur Verstetigung – liegt vor und soll die schrittweise Einführung sichern.
„Die PII ist kein technisches Projekt, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag. Wenn die Pflege in eigenen Datenräumen und Forschungsstrukturen abgebildet wird, kann sie die Zukunft des Gesundheitssystems aktiv mitgestalten“, so Meißner weiter.
Call to Action
Damit die PII Realität wird, braucht es:
- politische Beschlüsse in dieser Legislaturperiode (Fördermittel und Rechtsgrundlagen, inkl. rechtlich verankerter Dateneinspeisung),
- einen abgestimmten Fahrplan mit Bund, Ländern und Hochschulen sowie Pilotprojekte für Pflege-Datenintegrationszentren,
- Finanzielle Anreize (Zuschläge) für Einrichtungen, die KDP-konforme Qualitätsdaten liefern,
- pflegespezifische Datenstandards in die gematik-Spezifikationen aufnehmen und Pflegeinformatik-Expertise in EHDS-Gremien entsenden; perspektivisch Einbeziehung in den Arbeitskreis nach § 3 Abs. 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG).
Das Expert:innenpapier liegt der Anlage bei und steht hier zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Thomas Meißner
Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege
Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 22 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V.; Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Deutsches Netzwerk Advanced Practice Nursing & Advanced Nursing Practice (DNAPN) e.V.; Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
