Pressemeldung Deutscher Pflegerat vom 29.06.2026

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

 

Berlin (29. Juni 2026, Nr. 30/2026)

 

#PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu

Deutscher Pflegerat startet Countdown zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und nimmt dabei die Reformpolitik insgesamt in den Fokus

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) startet einen Countdown bis zur geplanten Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Unter dem Titel „Pflege im freien Fall – Deutschland, welche Pflege willst Du?“ benennt der DPR zehn Tage lang zentrale Kritikpunkte der aktuellen Reformpolitik. Im Fokus stehen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz.

Es geht um pflegebedürftige Menschen. Um pflegende An- und Zugehörige. Um beruflich Pflegende. Und um die Versorgung insgesamt. Der DPR zeigt die Folgen der geplanten Gesetzgebung. Und er zeigt Lösungen.

Die Warnung ist klar: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Pflegeneuordnungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung und die geplanten Änderungen in der Primärversorgung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen und dieselbe knappe Personalbasis.

Wer Versorgung sichern will, muss alle Sektoren zusammendenken. Der Schlüssel ist die Profession Pflege. Die Stabilisierung von Finanzierung darf nicht auf Kosten von Versorgungssicherung gehen.

 

Tag 10: Pflegebedarf wird weggerechnet

Zum Auftakt des Countdowns kritisiert der DPR die geplante Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade im Pflegeneuordnungsgesetz.

Die Bundesregierung will

mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Schwellenwerte für Pflegegrade anheben und damit den Zugang zu Leistungen erschweren.

Das bedeutet

Menschen erhalten später oder weniger Unterstützung. Sie bleiben länger ohne Hilfe. Angehörige müssen mehr übernehmen. Aus vermeidbaren Problemen werden Versorgungskrisen, unnötige Krankenhausaufenthalte oder frühere Heimaufnahmen. Denn: Pflegebedarf verschwindet nicht!

Der DPR fordert

Pflegebedarf darf nicht nach Kassenlage definiert und der Zugang zu Leistungen nicht durch höhere Schwellenwerte erschwert werden. Wer Unterstützung braucht, muss sie erhalten – auf Grundlage einer fachlich fundierten Begutachtung durch die Profession Pflege und unter konsequenter Nutzung ihrer Kompetenzen.

Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss vom Bund aus Steuermittel finanziert werden. Dadurch könnte die Soziale Pflegeversicherung dauerhaft um rund 5,9 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Hinzu muss die einmalige Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro für pandemiebedingte Ausgaben kommen. Im ersten Jahr stünden damit mehr als elf Milliarden Euro zur Stabilisierung der Pflegeversicherung zur Verfügung – ohne Leistungen für Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige zu kürzen.

 

Mehr dazu

DPR Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes

DPR Stellungnahme Reform der Pflegeversicherung

DPR Positionspapier zur Zukunft der Langzeitpflege

Gesetze zusammen denken

GKV-Beitragssatzstabilisierung, Pflegeneuordnung, Notfallversorgung, Primärversorgung: Nicht isoliert betrachten! Profession Pflege als Lösung: Kompetenzen/ Verantwortung geben und diese besser verteilen. Versorgungssicherheit als Maßstab!

Über den Deutschen Pflegerat

25 Verbände und Organisationen: Pflege, Hebammenwesen und Wissenschaft. Maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene. Vertretung der Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten. Ziel: Nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 10: „Pflegebedarf wird weggerechnet“

Download Pressemitteilung

 

Ansprechpartner:innen:

Christine Vogler

Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

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Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 25 Organisationen und Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat auf Bundesebene die Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. Seit dem 14. Februar 2026 ist der DPR gemäß der Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Jana Luntz und Pascale Hilberger-Kirlum.

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