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Gesetze

Rechtliche Grundlagen - Gesetze


 

Hintergrundinformationen Sozialhilfe SGB XII

In Berlin sind wir in der glücklichen Lage, einen dreiseitigen Vertrag zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer zu haben. Seit Jahren finden alle Beteiligten trotz unterschiedlicher Sichtweisen immer wieder zusammen, um Lösungen für die vorliegenden Probleme zu finden. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass es nicht selbstverständlich ist, dass der Sozialhilfeträger die vertraglichen Regelungen mit trägt.

Sicherlich ist nicht alles Gold, was glänzt. In der täglichen Praxis stoßen die Mitarbeiter der Einrichtungen immer wieder an die Grenzen behördlicher Bürokratie und Behäbigkeit. So stellen wir immer wieder fest, dass es zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern Kommunikationsprobleme gibt. So erreichen Verhandlungsergebnisse oder Absprachen zwischen Senatsverwaltung und Leistungserbringern oft nicht den Mitarbeiter im Sozialamt. Oder es fehlen wichtige Detailinformationen in den Bezirksämtern, die in der Praxis zu Missverständnissen führen können.

Zudem haben die Bezirksämter in gewissem Maße einen eigenen Handlungsspielraum, der auch genutzt wird. In diesen Fällen hat die Senatsverwaltung keine Möglichkeit, durchzugreifen. Die Möglichkeiten sind auf die Durchführung von Beratungen oder Empfehlungen beschränkt. 

Diese Tatsachen tragen dazu bei, dass Leistungsanträge mit unter erst nach mehreren Monaten abschließend bearbeitet werden. Womöglich wird dann die Leistung noch rückwirkend abgelehnt oder nur zum Teil genehmigt. Das bringt nicht nur die Pflegedienste in eine unmögliche Situation, sondern auch die Betroffenen. Neben diesen Problemen erfolgt die Begleichung der Rechnungen durch die Bezirksämter in Berlin allzu oft nicht im Rahmen der vertraglichen Fristen. In diesen Fällen ist die behördliche Behäbigkeit offenbar nur mit behördlichen Mitteln zu überwinden. Die Begleichung der Rechungen erfolgt nur mittels eines konsequenten Mahnverfahrens, inklusive Klageerhebung. Diese Probleme werden uns mit Sicherheit noch weiter begleiten. Doch dürfen wir nicht müde werden, konsequent darauf hinzuweisen und die Einhaltung vertraglicher Regelungen einzufordern.

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