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AVG Rundschreiben vom 20.12.2023

Verhandlungen der Vergütungsvereinbarung gemäß § 19 zum Vertrag gemäß § 132a Absatz 4 SGB V ab 01.01.2024 – Kostenträger zwingen Leistungserbringerverbände zur Annahme eines abgesenkten Verhandlungsergebnisses!

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