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Betrug in der ambulanten Pflege darf nicht zu Stigmatisierung der Pflegenden führen

Politik und Aufsichtsbehörden sind gefordert, effektiv und mit Augenmaß zu reagieren

Die aktuelle Berichterstattung über gewerbsmäßigen Betrug durch ambulante Pflegedienste mit osteuropäischem Hintergrund in Form von Absprachen zwischen Patienten und Betreibern zulasten der Pflegeversicherung darf nicht zu einer Stigmatisierung der Pflegenden führen. Aufklärung und Prävention seien nötig, dürfen aber nicht zur Stimmungsmache genutzt werden. Dies fordert der Präsident der Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, in Bezug auf die bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren gegen ambulante Pflegedienste.

„Der offensichtlich milliardenschwere Betrug in der ambulanten Pflege muss restlos aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Missbrauch zulasten der Solidargemeinschaft muss bekämpft und soweit wie möglich verhindert werden“, fordert Mai. „Dazu ist auch zu prüfen, inwieweit eine ausgewogene Abrechnungskontrolle sichergestellt werden kann.“

Gleichzeitig darf die übergroße Mehrheit der Pflegenden, die Leistungen korrekt erbringen, nicht stigmatisiert werden. „Die Kolleginnen und Kollegen, die täglich anspruchsvolle Pflege leisten, erweisen unserer Gesellschaft einen großen Dienst und ermöglichen durch ihren Einsatz vielen Menschen ein Leben zu Hause. Sie haben Respekt und Anerkennung verdient. Die Rahmenbedingungen, unter denen gepflegt wird, sind schwer genug. Ein Generalverdacht gegen die Berufsangehörigen der Pflege muss daher unbedingt vermieden werden“, appelliert Mai.

Mai begrüßt die intensive Aufarbeitung der Vorkommnisse. Neben entschiedenem Handeln sei aber auch Augenmaß gefordert, um die Situation in der ambulanten Pflege nicht weiter zu verschärfen.
„Die Pflegekammer steht mit ihrer Expertise gerne hilfreich zur Seite. Insbesondere die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege sind deutlich zu verbessern. Dabei können wir entscheidende Impulse geben“, so Mai.

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt.

Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

Pressemitteilung vom 22. April 2016 der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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