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PRESSEMELDUNG Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: Deutscher Pflegerat sieht Abwertung der Altenpflege und macht Druck für rasche Verabschiedung

Berlin (26. Juni 2018, Nr. 25/2018)

Altenpflegeberuf wird degradiert – Keine zukunftsfähige Lösung

Am gestrigen Montag (25. Juni 2018) fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags die Anhörung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe statt. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Verordnungsentwurf senkt den eigenständigen Altenpflegeabschluss im dritten Ausbildungsjahr auf ein Kompetenzniveau ab, das nicht mehr dem eines Heilberufes entspricht. Das Niveau der künftigen Altenpflegeausbildung läge damit teilweise unter dem der heutigen Altenpflegeausbildung. Der Altenpflegeberuf wird dadurch fast zu einem Assistenzberuf degradiert.

Die Ziele des Pflegeberufegesetzes mit einem entsprechenden dringend erforderlichen Qualifikationsniveau werden somit nicht erreicht. Soll die Versorgung alter und pflegebedürftiger sowie häufig chronisch kranker Menschen weniger anspruchsvoll sein, als die kranker Menschen im Krankenhaus?

Der Verordnungsentwurf schneidet in seiner jetzigen Fassung die Altenpflegerinnen und Altenpfleger von der Weiterentwicklung des Berufes entlang der sich wandelnden Versorgungsbedarfe ab. Dies wäre genau das Gegenteil dessen, was die Befürworter einer eigenständigen Altenpflegeausbildung erreichen wollen. Damit führt die Reform der Pflegeausbildung durch das Pflegeberufegesetz für die Altenpflege nicht zu einer gewünschten Attraktivitätssteigerung des Berufs, sondern zu dessen Abwertung. Eine qualitätsorientierte Patientensicherheit ist dadurch nicht gegeben.

Nach der jetzt erfolgten Anhörung, in der von vielen Sachverständigen das Absenken des Kompetenzniveaus für den eigenständigen Abschluss Altenpflege kritisiert wurde, beraten die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Regierungsfraktionen über den Entwurf der Verordnung und bereiten die Verabschiedung im Deutschen Bundestag vor. Ende September 2018 könnte dann der Beschluss im Bundesrat folgen.

Es ist für alle, die die neue Pflegeausbildung gestalten müssen, dringend erforderlich, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung rasch verabschiedet wird. Auch die Finanzierungsverordnung liegt inzwischen im Referentenentwurf vor. Sie sollte unbedingt gleichfalls im September im Bundesrat verabschiedet werden.

Ansprechpartner:

Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse(at)deutscher-pflegerat.de

Internet: www.deutscher-pflegerat.de

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

Pressemitteilung als PDF zum Download.

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