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AVG – erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über eine neue HKP-Vergütungsvereinbarung mit der AOK Nordost

Nach intensiven Verhandlungen konnte der AVG eine neue HKP-Vergütungsvereinbarung mit der AOK Nordost konsentieren, welche dem mehrheitlichen Wunsch der im AVG vertretenen Mitglieder nach einer Flexibilisierung im Personaleinsatz entspricht. Danach können behandlungspflegerische Maßnahmen ab dem 01.01.2017 nunmehr durch verschiedentlich ausgebildetes Personal ausgeführt werden.

Das bisher bestehende starre System des Pflegefachkraftvorbehaltes wird durch ein kompetenzorientiertes System abgelöst. 

Die Vergütungsvereinbarung basiert auf folgenden Kerninhalten: 

  • Trennung zwischen Leistungspauschale und Wegepauschale
  • 5 Leistungsgruppen
  • Leistungen der Behandlungspflege - Einsatz von Pflege- und Pflegefachkräften sowie Medizinischen Fachangestellten nach Kompetenz
  • Entscheidungshoheit über Personaleinsatz obliegt allein der PDL
  • Abrechenbarkeit von mehr als 3 Einsätzen täglich
  • Zuschlag für besonders adipöse Patienten (BMI-Zuschlag)
  • Stellen einer Medikamentenwochenbox als abrechenbare Leistung
  • Abrechenbarkeit solitär verordneter grundpflegerischer Leistungen/hauswirtschaftliche Versorgung nach § 37 Abs. 1 a SGB V, Abrechenbarkeit behandlungspflegerischer Leistungen on top
  • Abrechenbarkeit MRSA-Eradikation

Die Vereinbarungspartner bewerten diesen zukunftsorientierten Schritt als qualitativ hochwertigen richtungsweisenden Neuanfang, der in Anbetracht der Pflegefachkraftsituation dringend erforderlich ist. Besonders hervorzuheben ist, dass auch skeptischen Mitgliedern Rechnung getragen wird, indem eine Regelung mit der AOK Nordost gefunden werden konnte, die keine Einrichtung zur Annahme der neuen Vergütungsvereinbarung zwingt, sondern eine Alternative aufzeigt.

 

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